Voraussehbare Absenzen
...sind mit einem schriftlichen Gesuch (klassische Korrespondenz, kann auch eingescannt und als E-Mail-Anhang eingereicht werden) an die Stv. Schulleitung zu richten.
Gesuche werden so schnell wie möglich bearbeitet; damit eine saubere Abklärung der Abwesenheit und die rechtzeitige Information der von der Abwesenheit betroffenen Lehrpersonen möglich ist, ist das Gesuch einige Arbeitstage vor der Abwesenheit einzureichen, wenn möglich 14 Tage im Voraus.
Inhalt
Ein Gesuch enthält mindestens den Antrag und eine Begründung.
Aufgebote/Zeugnisse
Beizulegen sind: Aufgebote (Militär, Strassenverkehrsamt etc.), Arztzeugnisse.
Unterschriften
Das Gesuch muss vom Antragstellenden, der gesetzlichen Vertretung und der Berufsbildnerin/dem Berufsbildner unterschrieben sein.
Enthält das Gesuch die E-Mail-Adresse der Antragsstellerin/des Antragsstellers, so vermindert sich der administrative Aufwand der BV. - Besten Dank!
Die Antwort wird der Antragsstellerin/dem Antragssteller per E-Mail oder A-Post zugestellt.
Die positive Beurteilung eines Gesuchs beinhaltet NICHT die automatische Entschuldigung gefehlter Lektionen. Abwesenheiten müssen in jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach Wiederaufnahme des Unterrichts mit dem Absenzenbüchlein entschuldigt werden. Siehe dazu "Handbuch für Lernende", Seite 3.
Keine Gesuche sind einzureichen für
- Abwesenheiten wegen überbetrieblicher Kurse (die Absenzen werden mittels Absenzenbüchlein entschuldigt),
- Abwesenheiten wegen DELF-Prüfungen (bitte Fachlehrkräfte mündlich über Abwesenheit informieren und Absenzen mittels Absenzenbüchlein entschuldigen),
- die Zeit des Qualifikationsverfahrens: Es findet KEIN Unterricht statt. Die Lernenden des 1. und 2. Lehrjahrs arbeiten im Lehrbetrieb.
Ablehnen von Gesuchen
Gesuche werden ablehnend behandelt, wenn die Schule die Verantwortung für die Abwesenheit der Lernenden nicht übernehmen kann.
Dies ist u. a. der Fall bei der Einführung und Durchführung der folgenden Arbeiten mit Prüfungscharakter:
- Ausbildungseinheit 1, AE1 (1. Lehrjahr, KW 51, 2 und 3),
- Ausbildungseinheit 2 + 3, AE 2+3 (2. Lehrjahr, KW 44 und 45),
- Selbständige Arbeit, SA (Einführung im 3. Lehrjahr, KW 33, 34, 35).
---> Siehe dazu auch "Terminkalender"
